s 1 Meldepflichten
IPO-Bereitschaft

Beherrschung der S-1-Einreichungsanforderungen in Ihrer Pre-IPO-Reise

Der Weg zu einem erfolgreichen Börsengang (IPO) erfordert Vorbereitung, strategische Planung und ein tiefes Verständnis der gesetzlichen Vorschriften. Einer der vielen Schritte auf diesem Weg ist die Einreichung des SEC-Formulars S-1.

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Einreichung des S-1 wissen müssen, damit Ihr Unternehmen auf diesen bedeutenden Schritt gut vorbereitet ist.

Was ist das SEC-Formular S-1?

Das Formular S-1 der Securities and Exchange Commission (SEC) ist das Erstregistrierungsformular für private Unternehmen, die einen Börsengang in den Vereinigten Staaten anstreben. Dieses Dokument liefert den Anlegern detaillierte Informationen über Ihre Geschäftstätigkeit, Ihre Finanzlage, Ihr Managementteam und Ihre Risikofaktoren.

Sobald die SEC Ihr S-1 für "wirksam" erklärt hat, können Sie mit dem öffentlichen Verkauf von Aktien beginnen.

S-1-Formular Anforderungen

Das Formular S-1 verlangt eine gründliche Offenlegung Ihrer Geschäftstätigkeit und Finanzlage. Der erste und ausführlichste Teil des Formulars S-1 ist der Prospekt. Gehen wir also näher auf die Anforderungen des Prospekts ein.

Erforderliche Angaben im Prospekt

  1. Zusammenfassung. Dieser Abschnitt gibt einen detaillierten Überblick über die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens. Er kann Angaben zur Größe des Kundenstamms, zum Gründungsdatum des Unternehmens, zu den Standorten, zur aktuellen Ertragslage und zu den vom Führungsteam ermittelten Marktchancen enthalten.
  2. Verwendung der Erlöse. In diesem Abschnitt geben Sie an, wie viel das Unternehmen durch den Börsengang einnehmen wird und wie Sie das eingenommene Geld zu verwenden gedenken. Diese Beschreibung kann allgemein oder sehr spezifisch sein, z. B. wenn Sie beabsichtigen, den Erlös zur Tilgung von Schulden oder zum Erwerb anderer Unternehmen oder Technologien zu verwenden.
  3. Festsetzung des Angebotspreises. In diesem Abschnitt werden die Anzahl der angebotenen Aktien, der Preis der angebotenen Aktien und die Methode zur Festlegung des Angebotspreises angegeben.
  4. Verwässerung. In diesem Abschnitt werden die derzeitige Kapitalisierung des Emittenten und die Struktur der Aktienklassen erläutert.
  5. Verkaufende Wertpapierinhaber. In diesem Abschnitt werden die Namen der Aktionäre, die ihre Aktien verkaufen, die Anzahl der Aktien, die zum Wiederverkauf angeboten werden können, und die Anzahl der Stammaktien, die jeder verkaufende Aktionär nach dem Börsengang besitzt, angegeben.
  6. Plan für die Verteilung. Werden die Wertpapiere über Konsortialbanken angeboten, sind in diesem Abschnitt die Namen der wichtigsten Konsortialbanken und die gezeichneten Beträge anzugeben. Außerdem werden alle Konsortialführer, die in einer wesentlichen Beziehung zum Unternehmen stehen, und die Art dieser Beziehung angegeben.
  7. Interessen der genannten Sachverständigen und Anwälte. Dieser Abschnitt enthält den Namen der Anwaltskanzlei, die die Rechtmäßigkeit Ihrer Registrierungserklärung bestätigt hat.
  8. Informationen über den Registranten. Dieser Abschnitt ist der umfangreichste Teil des Prospekts. Er enthält eine Beschreibung des Unternehmens, seines Eigentums, der Gerichtsverfahren, in die es verwickelt ist, geprüfte Jahresabschlüsse zum Ende des letzten Geschäftsjahres, ergänzende Finanzinformationen, eine Analyse der Finanzlage und der Geschäftsergebnisse durch die Geschäftsleitung, Meinungsverschiedenheiten mit den Wirtschaftsprüfern über Rechnungslegungsfragen und finanzielle Offenlegungspflichten, eine Liste der Risiken, die sich möglicherweise auf das Geschäft oder den Aktienkurs des Unternehmens auswirken könnten, eine Liste aller Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsleitung, Informationen über die Vergütung von Führungskräften und Transaktionen mit verbundenen Parteien.

Alle Angaben auf dem Formular S-1 müssen zum Zeitpunkt der Einreichung richtig und vollständig sein. Wenn seit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses wesentliche Änderungen eingetreten sind, müssen Sie diese Änderungen im Formular S-1 offenlegen. Wenn die SEC feststellt, dass Sie wichtige Informationen ausgelassen haben, kann sie Strafen gegen das Unternehmen und seine Geschäftsführung verhängen.

Im Prospekt nicht erforderliche Angaben

Teil II des Formblatts S-1 ist für andere Angaben vorgesehen, die im Anlageprospekt nicht erforderlich sind. Dazu gehören die Entschädigung von Vorstandsmitgliedern und leitenden Angestellten, kürzliche Verkäufe nicht registrierter Wertpapiere und andere Ausgaben für die Emission und den Vertrieb.

Das offizielle Formular S-1 der SEC ist zwar nur 14 Seiten lang, aber zum Ausfüllen müssen Informationen aus verschiedenen Quellen zusammengetragen werden, z. B. aus Ihrer Buchhaltungssoftware für die Zeit vor dem Börsengang, von den Konsortialbanken und von unabhängigen Wirtschaftsprüfern. Das Office of Management and Budget schätzt, dass der durchschnittliche Antragsteller 632,42 Stunden für das Ausfüllen des Formulars und aller zugehörigen Anhänge und Zusatzinformationen aufwendet.

Einreichung des Formulars S-1

Nach der Fertigstellung können Sie das Formular S-1 bei der SEC über das elektronische Datenerfassungs-, -analyse- und -abrufsystem, auch bekannt als EDGAR, einreichen.

Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Zugang zum EDGAR-System stellen. Sie können auf der EDGAR-Website eine Formular-ID erstellen und diese zur Genehmigung bei der SEC einreichen. Sobald Sie zugelassen sind, erhalten Sie per E-Mail einen eindeutigen zentralen Indexschlüssel (CIK).

Anschließend können Sie zur EDGAR-Website zurückkehren und mit Ihrem CIK und einer Passphrase Ihre EDGAR-Zugangscodes erstellen. Dann können Sie das System nutzen, um mit der elektronischen Einreichung zu beginnen.

Das Online-System ist von Montag bis Freitag von 6.00 bis 22.00 Uhr (Eastern Time) verfügbar, außer an gesetzlichen Feiertagen.

Wenn Sie das Formular S-1 einreichen, müssen Sie auch eine Registrierungsgebühr entrichten. Die Höhe der Gebühr hängt von der Anzahl der zu registrierenden Wertpapiere, dem vorgeschlagenen maximalen Angebotspreis pro Anteil und dem vorgeschlagenen maximalen Gesamtangebotspreis ab.

Nächste Schritte nach der S-1-Einreichung

Nachdem Sie das Formular S-1 eingereicht haben, prüft die SEC Ihre ursprüngliche Registrierungserklärung und antwortet mit ausführlichen Kommentaren - in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Nutzen Sie diese Kommentare, um das Formular S-1/A auszufüllen, das Änderungen zu Ihrem ursprünglichen Antrag enthält.

Die Börsenaufsichtsbehörde kann mehrere Runden von Kommentaren einreichen, und Sie müssen möglicherweise mehrere Runden von Überarbeitungen vornehmen, bevor die SEC Ihr Formular S-1 für wirksam erklärt.

Nutzen Sie diese Zeit, um:

  • Vorbereitung auf die IPO-Roadshow, bei der Sie Ihr Unternehmen potenziellen Investoren vorstellen
  • Schließen Sie Ihre Due-Diligence-Prüfung ab
  • Bereiten Sie Ihre Angebotsunterlagen vor
  • Treffen mit Analysten
  • Überwachung der öffentlichen Kommunikation
  • Sicherstellen, dass Sie auf die Berichtspflichten eines öffentlichen Unternehmens vorbereitet sind, z. B. auf die Einreichung des Formulars 10-K
  • Verfeinerung und Umsetzung Ihrer Corporate-Governance-Richtlinien

Die gute Nachricht? Wenn Sie nach Ihrem Börsengang mehr Kapital aufnehmen - möglicherweise durch ein zweites Angebot - müssen Sie kein neues Formular S-1 ausfüllen. Stattdessen reichen Sie das Formular S-3 ein, das kürzer ist und in der Regel ein schnelleres Prüfverfahren der SEC durchläuft.

Die Fertigstellung Ihrer S-1-Registrierungserklärung ist ein entscheidender Schritt auf Ihrem Weg zum Börsengang. Wenn Sie die Anforderungen des Formulars verstehen und Ihre Unterlagen sorgfältig vorbereiten, können Sie diesen Prozess sicher durchlaufen. Denken Sie daran, dass das Ziel der S-1-Einreichung nicht nur die Einhaltung von Vorschriften ist, sondern auch die Schaffung einer Grundlage für Transparenz und Vertrauen bei Ihren zukünftigen Investoren.